Arbeitskörbe für Stapler – Neue Vorschriften DGUV 208-31
Im Mai 2020 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die Vorschriften für die Arbeitskörbe für Stapler erneuert. Die bisherige BGI / DGUV-I 5183 wurde durch die DGUV 208-31 ersetzt. In den neuen Vorschriften für Arbeitskörbe für Stapler gibt es diverse Veränderungen, wodurch wir, als Hersteller von Arbeitsbühnen, die Produkte anpassen mussten.
Alle Arbeitskörbe der Eichinger Industrie GmbH wurden neu zertifiziert und werden gemäß den neuen Richtlinien hergestellt.
Was passiert mit den bisher gültigen Zertifikaten (GS-Zeichen)?
Gemäß den Informationen vom TÜV müssen alle Hersteller Ihre Arbeitskörbe für Stapler in Einklang mit den neuen Anforderungen bis Ende 2020 überarbeiten. Sollten die Veränderungen bis dahin nicht abgeschlossen sein, werden die bisher gültigen Zertifikate gekündigt.
Dürfen weiterhin Arbeitskörbe für Stapler mit der Norm DGUV-I 5183 verkauft werden?
Nein. Alle Arbeitskörbe müssen nach der DGUV 208-31 produziert und ausgeliefert werden.
Inwieweit kann ich als Anwender prüfen, ob ein Arbeitskorb nach aktuellen Vorschriften geprüft wurde?
Fordern Sie beim Handel oder beim Hersteller das Zertifikat (z.B. TÜV/GS-Zeichen) an. Auf der Bescheinigung werden Angaben gemacht, nach welchen Richtlinien und Vorschriften der Arbeitskorb getestet wurde. Hier muss „Geprüft nach DGUV 208-031“ abgedruckt sein. Zudem sollte das Dokument im Sommer/Herbst 2020 erstellt worden sein.
Welche Arbeitskörbe für Stapler sind nach den neuen Vorschriften verfügbar?
Bei Eichinger haben wir alle Arbeitskörbe überarbeitet. Verfügbar sind:
1073.1 Arbeitsbühnen für Stapler und Kran
1073.3 Arbeitskorb klappbar. Gut für Montageeinsätze und Co
1073.5 Arbeitskorb mit kompakten Abmessungen und für 1 Person geeignet
1073.7 Arbeitskorb für Stapler. Der Klassiker für 2 Personen
1073.8 Arbeitskorb für Stapler. Premium-Edition. Aufnahme für breite und schmale Seite
Hinweis: Auf einen Arbeitskorb für Stapler darf kein CE-Zeichen angebracht werden. Über dieses Thema hatten wir bereits in einem vorherigen Blog-Beitrag informiert.