Bei Arbeitskörben für Gabelstapler tragen Unternehmer und Sicherheitsbeauftragte Verantwortung
Die Arbeitskörbe für Gabelstapler sind unverzichtbare Helfer im Betrieb, wenn es um Montage- und Reparaturarbeiten an hochgelegenen Gebäudeteilen geht.
Da Sie mit dem Arbeitskorb Ihre Mitarbeitenden in entsprechend hohe Arbeitspositionen befördern, ist für Unternehmer, Sicherheitsbeauftragte und Prüfer der Berufsgenossenschaft wichtig, sich bezüglich Qualität und Zulassung gem. den Unfallverhütungsvorschriften abzusichern.
Reicht ein CE-Kennzeichen bei Arbeitskörben für Gabelstapler aus?
Im Online-Geschäft werden gerne importierte Arbeitsbühnen mit CE-Zeichen verkauft.
Zum Thema CE-Zeichen schreibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (BGI/GUV-I 5183):
„Gemäß dem Dokument WG-2005.46rev3 der europäischen Arbeitsgruppe“…“ Sie sind deshalb nicht im Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und dürfen nicht mit der CE-Kennzeichnung in Bezug auf diese Richtlinie versehen sein.
Beim Online-Kauf auf die richtige Zulassung achten
Alle Arbeitskörbe für Gabelstapler von Eichinger Industrie tragen daher das GS-Zeichen vom TÜV.
Mit dem GS-Zertifikat sind Sie auf der sicheren Seite: Sie erhalten bei Eichinger Industrie einen Arbeitskorb gemäß den aktuellen Anforderungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV).
Die TÜV-zertifizierte Arbeitsbühne hält auch einer BG-Prüfung stand und es droht Ihnen keine Stilllegung. Achten Sie beim Kauf einer Arbeitsbühne auf das „GS-Zeichen“ (pdf mit Eichinger Zertifikat)
Und das Beste: Das ist hier Standard. So verstehen wir Qualität und Arbeitssicherheit.