Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beim Arbeitskorb für Stapler
Mitarbeiterausfälle verursachen für Unternehmen erhebliche Kosten. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen kann der krankheits- oder unfallbedingte Ausfall einer einzelnen Person den Arbeitsablauf erheblich beeinträchtigen. Daher ist es in Ihrem wirtschaftlichen Interesse, für sichere Arbeitsbedingungen beim Umgang mit dem Arbeitskorb für Stapler zu sorgen und Gesundheitsrisiken sowie Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden.
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten und eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation sicherzustellen. Dabei stehen Ihnen die Berufsgenossenschaften mit Beratungsleistungen zur Seite. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sicherheitsbeauftragte helfen Ihnen bei der Planung und Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen.
In Bezug zu den Arbeitskörben für Gabelstapler kann Eichinger einige Empfehlungen zur Arbeitssicherheit geben
Was kann ich beim Kauf eines Arbeitskorbes für Stapler beachten?
Diese Frage ist einfach zu beantworten. Um eine gesetzeskonforme Qualität und Bauart zu erhalten, sollten Sie vor dem Kauf bei dem Anbieter eine gültige Zulassung oder einen Nachweis anfordern, dass der beworbene Arbeitskorb den Landesvorschriften entspricht.
Der Arbeitskorb für Stapler ist keine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie und es ist somit verboten eine CE-Erklärung / CE-Konformität auf dieses Gerät abzugeben. Den genauen Wortlaut entnehmen Sie bitte der DGUV Information 208-031.
Grundsätzlich geeignet sind daher alle Arbeitskörbe für Stapler mit einer Zertifizierung vom TÜV oder ähnlichen Materialprüfanstalten. Der TÜV vergibt die Zertifikate (GS-Zeichen) nur an diejenigen Hersteller, die den Arbeitskorb für Stapler gem. der DGUV 208-031 produzieren und ausliefern.
Wenn Sie diesen wichtigen Aspekt beachtet haben, gibt es nur noch die Qual der Wahl bei den unterschiedlichen Ausführungen und Varianten.
Kaufentscheidende Merkmale bei zertifizierten Arbeitskörben können sein:
- Nur für 1 Person mit kleiner Grundfläche Arbeitskorb Typ 1073.5
- Für 2 Personen wie Arbeitskorb Typ 1073.3, 1073.6, 1073.7, 1073.8
- Einstieg komfortabel über seitliche Tür wie Typ 1073.7, 1073.8
- Einstieg über Fallbügel wie Typ 1073.5, 1073.6
- Zweiseitig einfahrbar und nutzbar wie Typ 1073.8
- Zerlegbar für mobile Einsätze und platzsparende Lagerung bei Nichtgebrauch wie Typ 1073.3
Sollten Sie weitere Fragen zu den unterschiedlichen Anwendungsmöglichkeiten haben, steht Ihnen das Vertriebsteam der Eichinger Industrie gerne unter Telefon +49 (0)8462 34 89 99 0 zur Verfügung.
Mit welchen Gabelstaplern darf ich die Arbeitskörbe/Montagekörbe einsetzen?
Damit Sie die Gerätekombination Gabelstapler mit Arbeitskorb einsetzen dürfen, muss der Gabelstapler über eine ausreichende Tragfähigkeit verfügen. Diese haben Sie erreicht, wenn
- Der Hersteller des Gabelstaplers die Aufnahme der Arbeitsbühne erlaubt
- Ein Sachverständigengutachten nachgewiesen wurde
Bei Gegengewichtsstaplern gilt:
- 5-fache Sicherheit bei der Hubhöhe, dass sich aus dem Eigengewicht des Arbeitskorbes, dem Gewicht der mitfahrenden Personen und der Zuladung ergibt.
Beispiel: Eigengewicht Arbeitskorb 125 kg + 2 Personen a 100 kg + 50 kg Werkzeug = 375 kg Gesamtgewicht * 5-fache Sicherheit = 1.875 kg erforderliche Traglast des Staplers in der jeweiligen Hubhöhe.
- Eine Tragkraft von 1500 kg sollte niemals unterschritten werden.
- Die Bodenfläche des Arbeitskorbes für Stapler darf die Maße einer Europalette nicht überschreiten
- Der Standplatz der Mitarbeiter im Arbeitskorb muss sich auf Höhe der Gabelzinken befinden
Was ist beim Einsatz von Arbeitskörben mit Gabelstaplern zu beachten?
- Beim Hereinfahren mit dem Gabelzinken in die Einfahrtaschen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Arbeitskorb gegen Abrutschen gesichert wird. Das geschieht je nach Arbeitskorb durch eine Kette oder Sicherungsbolzen
- Das Mitfahren in Arbeitskörben zum Bestimmungsort ist nicht erlaubt. Die Monteure dürfen erst am Arbeitsort zusteigen
- Am Einsatzort muss vor dem Anheben der Arbeitsbühne der Fahrantrieb abgeschaltet und die Feststellbremse angelegt werden.
- Zwischen dem Fahrer und der Person auf dem Arbeitskorb muss eine einwandfreie Kommunikation möglich sein. Handzeichen oder Funkgeräte können dabei hilfreich sein
- Der Fahrer muss auf evtl. Gefahren achten, wie z.B. Decken, Beleuchtungseinrichtungen, Rohre etc.
- Der Hubmast des Staplers muss senkrecht stehen
- Der Fahrer darf den Fahrersitz bei angehobenem Arbeitskorb nicht verlassen
- Als Fahrbewegungen ist nur eine Feinpositionierung am Einsatzort zulässig
- Die Mitarbeiter auf dem Arbeitskorb dürfen den Standplatz nicht durch Kisten etc. erhöhen
- Für die Regalbedienung gelten strengere Richtlinien gem. DGUV 208-031 Punkt 3.3
Was muss bei der Prüfung des Arbeitskorbes für Stapler beachtet werden?
Der Arbeitskorb unterliegt der Prüfpflicht nach §14 BetrSichV.
Empfehlenswert ist es, die wiederkehrende Prüfung der Arbeitsbühne gemeinsam mit der wiederkehrenden Prüfung des Gabelstaplers durchzuführen.
Bei der Prüfung sind besonders die Sicherheitseinrichtungen zu kontrollieren: Rückenschutz, Verriegelung des Einstieges und der formschlüssigen Verbindung am Gabelrücken.